Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Europa-Park Hotels. Sie ist für alle Gäste der Hotelpools verbindlich. In den Bereichen der Pools wird eine Videoüberwachung durchgeführt.
2.1. Die Öffnungszeiten sind täglich von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
2.2. Die Benutzung der Pools der Hotels steht grundsätzlich jedem Hotelgast frei. Der Zutritt ist nicht gestattet für:
3.1. Die Badegäste benutzen alle Anlagen auf eigene Gefahr.
3.2. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
4.1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
4.2. Seitliches Einspringen in die Becken ist nicht gestattet. Ferner ist es zu unterlassen, auf den Beckenumgängen zu rennen sowie an den Einstiegsleitern, Geländern oder anderen Anlageteilen herumzuturnen oder von diesen ins Wasser zu springen.
4.3. Es ist untersagt, andere Personen in die Becken zu stoßen.
4.4. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
4.5. Den Badegästen ist der Gebrauch von Kameras und Fotoapparaten nicht erlaubt.
4.6. Wir weisen darauf hin, dass die Wassertiefe in den Becken unterschiedlich ist (bis ca. 140 cm) und es sich nicht um Nichtschwimmerbecken handelt.
4.7. Abfall ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Neben der Hoteldirektion und deren Vertretung übt der jeweilige diensthabende Mitarbeiter der Rezeption gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus.
6.1. Die Badegäste benutzen die Hotelpools des Europa-Park einschließlich ihrer Einrichtungen und Geräte auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
6.2. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
6.3. Unfälle sind beim Aufsichtspersonal unverzüglich zu melden.
6.4. Bei Gefahr ist eine Alarmierung über die roten Druckknöpfe auszulösen. Dies gilt insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben. Die Alarmierung löst unverzüglich einen Rettungsprozess aus.
7.1. Zum Aus- und Ankleiden stehen den Badegästen Umkleideräume zur Verfügung.
7.2. Zur Aufbewahrung der Kleider sind Garderobenschränke vorhanden. Den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen und den Schlüssel während des Badbesuchs bei sich zu tragen.
8.1. Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Dies gilt auch für Kleinkinder.
8.2. Personen, die nicht schwimmen, dürfen auch andere, saubere Sportkleidung, jedoch keine Straßenkleidung tragen.